Junge Familie mit Kind auf dem Balkon einer modernen Neubauwohnung mit Holzfassade, Blick auf die Kärntner Berge

Unsere Meinung

Die eigenen vier Wände sind für die meisten Kärntnerinnen und Kärntner nach wie vor das große Ziel. Gleichzeitig sind die Hürden so hoch wie lange nicht: Die Kreditzinsen sind 2026 wieder gestiegen, die Baukosten bleiben hoch, und neue Wohnungen werden knapp. Umso wichtiger wäre die Wohnbauförderung des Landes. Doch beim Kauf einer neuen Eigentumswohnung vom Bauträger läuft sie weitgehend ins Leere – nicht wegen des Einkommens der Käuferinnen und Käufer, sondern wegen einer starren Kaufpreisgrenze.


Was gefördert wird: der „Ersterwerb von Wohnraum“

Das Land Kärnten fördert nicht nur den Hausbau, sondern auch den sogenannten Ersterwerb: den erstmaligen Kauf einer Eigentumswohnung, eines Eigenheims oder eines Eigenheims im Gruppenwohnbau – ausschließlich direkt vom Errichter, also vom Bauträger. Wer eine gebrauchte Wohnung kauft, fällt nicht unter diese Förderschiene. Die geltende Richtlinie läuft von 2025 bis Ende 2028.

Die Förderung setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  • Basisförderung: 900 Euro je Quadratmeter förderbarer Nutzfläche, dazu Bonusbeträge – etwa 1.200 Euro je Kind, bis zu 200 Euro/m² für klimaaktiv-Standard oder 15 Euro/m² für eine thermische Solaranlage.
  • Aufteilung: 60 % der Förderungssumme gibt es als Förderungskredit des Landes (Laufzeit 30 Jahre, 0,5 % Zinsen bis zum 20. Jahr, danach 1,5 %). Die restlichen 40 % finanziert man über einen Bankkredit, den das Land mit Annuitätenzuschüssen stützt: 4 % des Kreditbetrags pro Jahr in den ersten fünf Jahren, 3 % vom sechsten bis zehnten Jahr.

Wie viel Fläche gefördert wird

Gefördert wird nicht die gesamte Wohnung, sondern eine „förderbare Nutzfläche“, die sich nach der Haushaltsgröße richtet:

  • 1 Person: 50 m²
  • 2 Personen: 65 m²
  • 3 Personen: 75 m²
  • 4 Personen: 90 m²
  • 5 Personen: 105 m²
  • 6 Personen: 115 m²
  • mehr als 6 Personen: 125 m²

Die Wohnung selbst darf insgesamt nicht größer als 130 m² sein (bei mehr als fünf Personen im Haushalt 150 m²).

Ein Rechenbeispiel

Ein junges Paar mit einem Kind kauft eine neue 80-m²-Wohnung vom Bauträger. Förderbar sind für drei Personen 75 m²:

  • Basisförderung: 75 m² × 900 Euro = 67.500 Euro
  • Kinderbonus: 1.200 Euro
  • Förderungssumme: 68.700 Euro

Davon entfallen rund 41.200 Euro auf den Förderungskredit des Landes zu 0,5 % Zinsen. Für die übrigen rund 27.500 Euro nimmt die Familie einen Bankkredit auf, zu dem das Land in den ersten fünf Jahren jährlich rund 1.100 Euro zuschießt. Gegenüber einer reinen Bankfinanzierung – 10-jährige Fixzinsen liegen derzeit bei rund 3 bis 3,5 % – entlastet das die Familie in den ersten Jahren um gut 2.000 Euro pro Jahr.

Das klingt gut. Das Problem: Diese Familie wird die Förderung für eine neue Wohnung kaum bekommen. Warum, zeigen die Voraussetzungen.

Die Voraussetzungen

  • Einkommensgrenzen: 48.000 Euro netto pro Jahr für eine Person, 74.000 Euro für zwei Personen, plus 6.000 Euro für jede weitere Person. Wird die Grenze um bis zu 10, 20 oder 30 % überschritten, reduziert sich die Förderung um 25, 50 bzw. 75 %.
  • Hauptwohnsitz: Die Wohnung muss ganzjährig selbst bewohnt werden; die bisherige Wohnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Bezug aufzugeben.
  • Lage: Das Grundstück muss in einem Siedlungsschwerpunkt laut örtlichem Entwicklungskonzept der Gemeinde liegen.
  • Fixpreis: Der Kauf muss zu einem Festpreis erfolgen – ohne Baukostenindex-Klausel.
  • Grundsätzliche Förderungsbereitschaft: Der Bauträger muss sie für das Projekt vor Baubeginn beim Land beantragen. Erst danach können Käuferinnen und Käufer ihren eigenen Förderantrag stellen.
  • Kaufpreisobergrenze: höchstens 4.300 Euro pro m² Nutzfläche (4.500 Euro bei Gebäuden mit mindestens klimaaktiv-Silber-Standard).
  • Sicherstellung: Der Förderungskredit wird erstrangig im Grundbuch eingetragen, dazu ein Veräußerungsverbot zugunsten des Landes.

Wo das System hakt: die starre Kaufpreisgrenze

An der Kaufpreisobergrenze entscheidet sich alles. Liegt der Quadratmeterpreis auch nur knapp darüber, entfällt die Förderung zur Gänze – selbst wenn der Preis marktüblich ist und die Käufer alle anderen Kriterien erfüllen. Die Wirtschaftskammer Kärnten hat diese Regelung heuer bei der Häuslbauermesse in Klagenfurt deutlich kritisiert.

Ein Blick auf die Zahlen zeigt, warum: Neubauwohnungen in Kärnten kosten laut aktueller Analyse im Durchschnitt rund 5.728 Euro pro Quadratmeter – um 5,4 % mehr als im Vorjahr. Die Fördergrenze liegt damit rund ein Viertel unter dem Marktniveau. Für die 80-m²-Wohnung aus unserem Beispiel bedeutet das: Gefördert würde sie nur bis zu einem Kaufpreis von 344.000 Euro, der Durchschnitt liegt bei rund 458.000 Euro.

Dazu kommen drei Details, die die Grenze in der Praxis noch enger machen:

  • Balkon und Terrasse zählen zum Preis, aber nicht zur Fläche. Die Obergrenze umfasst den gesamten Kaufpreis samt Balkon, Terrasse und Kellerabteil – inklusive Umsatzsteuer. Gerechnet wird aber nur auf die Nutzfläche, in der Balkone und Terrassen nicht enthalten sind. Je großzügiger die Freiflächen, desto schneller ist die Grenze überschritten.
  • Die Grenze gilt unverändert bis 2028. Sie ist für die gesamte Laufzeit der Richtlinie fixiert, während Bau- und Grundkosten jedes Jahr weiter steigen.
  • Ein Wert für ganz Kärnten. Ob Klagenfurt, Villach, Wörthersee oder ländliche Gemeinde – es gilt dieselbe Grenze, obwohl Grund und Boden völlig unterschiedlich viel kosten.

Hinzu kommt eine Ungleichbehandlung: Wer ein Einfamilienhaus selbst baut, unterliegt keiner vergleichbaren Preisgrenze. Ob jemand gefördert wird, hängt damit von der Art des Erwerbs ab – nicht vom Ziel, nämlich leistbarem Eigentum. Dabei ist die Wohnung im mehrgeschossigen Wohnbau genau jene Wohnform, die das Land eigentlich will: Sie spart Boden, nutzt Infrastruktur effizient und ist für junge Menschen oft der realistischste Einstieg ins Eigentum.

Wir erleben das auch selbst: Keines unserer aktuellen Wohnbauprojekte ist unter diesen Rahmenbedingungen förderbar. Nicht, weil wir am Markt vorbei kalkulieren, sondern weil Wohnungen, die die hohen technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllen, zu 4.300 Euro pro Quadratmeter heute kaum zu errichten sind.

Warum das gerade jetzt wichtig ist

Kärnten steuert auf eine Angebotslücke zu. Für 2026 werden nur rund 1.300 fertiggestellte Wohneinheiten erwartet, der gewerbliche Wohnbau – in Kärnten der weitaus größte Teil – steht unter Druck. Eine Förderung, die beim Wohnungskauf ins Leere läuft, bremst nicht nur Käuferinnen und Käufer, sondern auch den dringend nötigen Neubau.

Was sich ändern muss

Aus unserer Sicht als Bauträger braucht es keine neuen Fördertöpfe, sondern eine treffsichere Ausgestaltung der bestehenden:

  • Die Kaufpreisgrenze an die Realität anpassen und jährlich an die Entwicklung der Baukosten indexieren.
  • Regional differenzieren statt einer Grenze für das ganze Land.
  • Freiflächen fair berücksichtigen: Balkone und Terrassen entweder aus dem Preis herausrechnen oder in die Bemessungsfläche einbeziehen.
  • Die Förderwürdigkeit an den Menschen festmachen – also an Einkommen und Haushaltsgröße, nicht an einem starren Quadratmeterpreis.
  • Haus und Wohnung gleich behandeln.

Die Wohnbauförderung ist keine Förderung für Bauträger, sondern für Menschen, die sich Eigentum schaffen wollen. Genau deshalb sollte sie dort ankommen, wo der Bedarf am größten ist.

Unser Tipp für Kaufinteressierte

Fragen Sie beim Bauträger nach, ob für das Projekt eine grundsätzliche Förderungsbereitschaft des Landes vorliegt – und zwar bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Nachträglich lässt sie sich nicht mehr einholen. Detaillierte Auskünfte gibt die Wohnbauabteilung des Landes Kärnten (neubau@ktn.gv.at, www.wohnbau.ktn.gv.at).

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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Quelle: Richtlinie des Landes Kärnten für die Förderung des Ersterwerbs von Wohnraum, gültig 01.01.2025 bis 31.12.2028. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Richtlinien und Förderzusagen des Landes Kärnten.

Bildnachweis: Das Beitragsbild ist ein KI-generiertes Symbolbild (erstellt mit Adobe Firefly).

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