Ende der KIM-Verordnung – Aufbruchstimmung in der österreichischen Bauwirtschaft
Mit 1. April 2025 wurde in Österreich die umstrittene Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) ausgesetzt – eine Maßnahme, die von vielen Marktteilnehmern sehnlichst erwartet wurde. Die Verordnung, die ursprünglich zur Stabilisierung des Finanzsystems eingeführt wurde, hatte über fast drei Jahre hinweg strenge Vorgaben bei der Immobilienfinanzierung festgelegt. Ihr Wegfall könnte nun dringend benötigte Impulse für die heimische Bauwirtschaft setzen.
Was war die KIM-Verordnung?
Die KIM-V legte seit Mitte 2022 klare Grenzen für die Vergabe von Wohnbaukrediten fest – unter anderem durch eine Obergrenze für die Beleihung (LTV), den Schuldendienst (DSTI) und eine maximale Kreditlaufzeit. Das Ziel: Haushalte vor Überschuldung zu schützen und systemische Risiken für Banken zu minimieren.
Doch die strikten Regelungen führten vielerorts zu einem drastischen Rückgang bei der Kreditvergabe – insbesondere für junge Familien, Alleinverdiener:innen oder Menschen ohne großes Eigenkapital. Gleichzeitig kühlte sich der Immobilienmarkt spürbar ab. Die Bauwirtschaft – ein zentraler Konjunkturmotor – geriet zunehmend unter Druck.
Der Neustart: Was sich nun ändern könnte
Mit dem Ende der KIM-V eröffnen sich nun neue Chancen für den Bau- und Immobiliensektor:
Erleichterter Zugang zu Wohnbaukrediten: Banken können wieder flexibler auf individuelle Lebensrealitäten eingehen. Besonders Erstkäufer:innen könnten von gelockerten Anforderungen profitieren.
Belebung der Bauprojekte: Projektentwickler:innen, die wegen der geringen Nachfrage geplante Bauvorhaben zurückgestellt haben, erhalten neuen Anreiz zur Umsetzung. Das schafft Arbeitsplätze und kurbelt die lokale Wirtschaft an.
Wiederbelebung des Wohnungsmarkts: Der zuletzt stagnierende Markt könnte wieder in Bewegung geraten. Mehr Nachfrage belebt auch die Preisentwicklung – ein wichtiger Faktor für Investoren.
Impuls für leistbares Wohnen: Mehr Bewegung im Markt kann auch den Druck auf leistbares Wohnen mindern – vorausgesetzt, Förderinstrumente und soziale Bauprojekte werden gezielt unterstützt.
Ein Befreiungsschlag – aber mit Verantwortung
Trotz aller Euphorie sollte die Entwicklung nicht unreguliert verlaufen. Die Kreditvergabe muss weiterhin solide und verantwortungsvoll gestaltet sein – nicht zuletzt, um eine Wiederholung vergangener Überhitzungen zu verhindern. Auch seitens der Politik wird es entscheidend sein, flankierende Maßnahmen zu setzen – etwa durch gezielte Wohnbauförderung, vereinfachte Genehmigungsverfahren und Anreize für nachhaltiges Bauen.
Fazit
Das Ende der KIM-Verordnung könnte der Startschuss für einen dringend benötigten Aufschwung in der österreichischen Bauwirtschaft sein. Es liegt nun an den Banken, Bauträgern und politischen Entscheidungsträger:innen, diesen Spielraum verantwortungsvoll zu nutzen – für eine gesunde, dynamische und sozial verträgliche Entwicklung des Wohnmarkts.